Teilnahmebedingungen

für Veranstaltungen unter der Marke „Grow Alive Moments“

§ 1 Geltungsbereich und Veranstalterin

(1) Diese Teilnahmebedingungen gelten für Veranstaltungen, die unter der Marke „Grow Alive Moments“ und den dazugehörigen Veranstaltungsformaten, insbesondere „Coffee & Grow“ und „Tapas & Grow“, angeboten werden.

(2) Veranstalterin und Vertragspartnerin der Teilnehmerin ist ausschließlich die im jeweiligen Veranstaltungsangebot auf Eventbrite bezeichnete Veranstalterin. Bei eigenen Veranstaltungen von Grow Alive Moments ist dies Frau Franziska Ngnoudji, handelnd unter „Grow Alive Moments“, Richard-Wagner-Str. 17, 75038 Oberderdingen.

Bei Veranstaltungen einer lizenzierten Hostin ist die im jeweiligen Veranstaltungsangebot mit ihren eigenen Unternehmens- und Kontaktdaten bezeichnete Hostin Veranstalterin und Vertragspartnerin.

(3) Eine lizenzierte Hostin führt ihre Veranstaltungen selbständig, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch. Franziska Ngnoudji stellt ihr hierfür die Marke und das Veranstaltungskonzept zur Verfügung, ist jedoch nicht Veranstalterin und nicht Vertragspartnerin der Teilnehmerinnen.

(4) Die Veranstaltungen sind moderierte Austauschformate für volljährige Frauen. Sie dienen dem persönlichen Austausch über Lebens-, Familien- und Alltagsthemen in einem geschützten Rahmen. Sie stellen keine psychologische, psychotherapeutische oder medizinische Beratung oder Behandlung dar.

(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Buchung und Vertragsschluss

(1) Die Buchung erfolgt über die Ticketplattform Eventbrite. Die Teilnehmerin wählt dort die gewünschte Veranstaltung und die gewünschte Anzahl an Tickets aus und durchläuft den bereitgestellten Buchungs- und Zahlungsprozess.

(2) Vor Abschluss der Buchung werden der Teilnehmerin insbesondere die gebuchte Veranstaltung, Termin und Veranstaltungsort, der zu zahlende Gesamtpreis sowie die jeweilige Veranstalterin angezeigt.

(3) Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt die Teilnehmerin ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der ausgewählten Veranstaltung ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der über Eventbrite versandten Buchungsbestätigung zustande.

(4) Der Teilnahmevertrag kommt ausschließlich zwischen der Teilnehmerin und der jeweiligen Veranstalterin zustande. Eventbrite stellt die Buchungs- und Zahlungsplattform bereit und ist nicht Veranstalterin der Veranstaltung.

§ 3 Leistungsumfang und Verzehr

(1) Geschuldet ist die Durchführung der gebuchten Veranstaltung zu dem im Veranstaltungsangebot angegebenen Termin, am angegebenen Veranstaltungsort und mit dem dort beschriebenen Leistungsumfang.

(2) Im Teilnahmebeitrag enthalten sind die Teilnahme am jeweiligen Veranstaltungsformat, die Moderation sowie die für das jeweilige Format vorgesehenen Materialien.

(3) Getränke, Speisen und sonstiger Verzehr sind nicht im Teilnahmebeitrag enthalten. Sie werden von der Teilnehmerin unmittelbar bei der jeweiligen Location bestellt und bezahlt. Ein Vertrag über Speisen und Getränke kommt ausschließlich zwischen der Teilnehmerin und der jeweiligen Location zustande.

(4) Ein bestimmter persönlicher Erfolg, eine bestimmte Gruppenzusammensetzung oder ein bestimmtes Ergebnis der Veranstaltung oder der dort geführten Gespräche wird nicht geschuldet.

(5) Die Veranstalterin darf einzelne Abläufe der Veranstaltung in zumutbarem Umfang anpassen, soweit der wesentliche Charakter und Inhalt der gebuchten Veranstaltung hierdurch nicht verändert werden.

§ 4 Teilnahmebeitrag und Zahlung

(1) Es gilt der im Eventbrite-Buchungsprozess vor Abschluss der Buchung ausgewiesene Gesamtpreis.

(2) Die Zahlung erfolgt über die im Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.

(3) Für die technische Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die im Buchungsprozess ausgewiesenen Bedingungen des jeweils eingesetzten Zahlungsdienstes.

§ 5 Stornierung, Umbuchung und Ticketübertragung

(1) Bis einschließlich sieben Tage vor Beginn der gebuchten Veranstaltung kann die Teilnehmerin ihre Teilnahme stornieren. Sie kann nach ihrer Wahl die Erstattung des bereits gezahlten Teilnahmebeitrags oder eine Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Veranstaltungstermin derselben Veranstalterin verlangen.

(2) Nach Ablauf dieser Frist besteht kein freiwilliges Recht auf Stornierung gegen Erstattung des Teilnahmebeitrags. Der Teilnahmebeitrag bleibt grundsätzlich geschuldet. Gesetzliche Ansprüche der Teilnehmerin bleiben unberührt.

(3) Die Teilnehmerin kann ihr Ticket bis zum Beginn der Veranstaltung auf eine andere volljährige Person übertragen. Die Veranstalterin ist hierüber rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Soweit Eventbrite eine Änderung der Teilnehmerdaten unmittelbar ermöglicht, kann die Übertragung dort vorgenommen werden.

(4) Kann ein nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist frei gewordener Platz anderweitig vergeben werden, wird der bereits gezahlte Teilnahmebeitrag erstattet.

(5) Stornierungs-, Umbuchungs- und Erstattungsanträge können über die hierfür von Eventbrite bereitgestellten Funktionen oder in Textform unmittelbar gegenüber der Veranstalterin gestellt werden.

§ 6 Mindestteilnehmerzahl, Absage und Verlegung

(1) Die Mindestteilnehmerzahl beträgt grundsätzlich

  • bei „Coffee & Grow“ vier Teilnehmerinnen,

  • bei „Tapas & Grow“ fünf Teilnehmerinnen,

soweit im jeweiligen Veranstaltungsangebot keine abweichende Mindestteilnehmerzahl angegeben ist.

(2) Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Veranstalterin die Veranstaltung bis spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn absagen. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge werden vollständig erstattet.

(3) Die Veranstalterin kann eine Veranstaltung außerdem absagen oder verlegen, wenn ihre Durchführung aufgrund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, unmöglich oder unzumutbar wird. Dies gilt insbesondere bei Erkrankung der moderierenden Person, Ausfall der vorgesehenen Location, behördlichen Maßnahmen oder höherer Gewalt.

(4) Wird eine Veranstaltung abgesagt, wird der bereits gezahlte Teilnahmebeitrag vollständig erstattet.

(5) Wird eine Veranstaltung auf einen anderen Termin oder an einen wesentlich anderen Veranstaltungsort verlegt, kann die Teilnehmerin wählen, ob sie an der geänderten Veranstaltung teilnimmt oder die Erstattung des bereits gezahlten Teilnahmebeitrags verlangt.

Weitergehende gesetzliche Rechte der Teilnehmerin bleiben unberührt.

§ 7 Verhalten während der Veranstaltung

(1) Die Veranstaltungen sollen einen geschützten und respektvollen persönlichen Austausch ermöglichen. Informationen über andere Teilnehmerinnen, die im Rahmen der Veranstaltung erkennbar als persönlich oder vertraulich mitgeteilt werden, dürfen ohne Zustimmung der betroffenen Person nicht an außenstehende Dritte weitergegeben werden.

(2) Die Teilnehmerinnen haben das Hausrecht der jeweiligen Location sowie berechtigte Anweisungen der Veranstalterin zu beachten.

(3) Die Veranstalterin kann eine Teilnehmerin von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn diese trotz vorherigen Hinweises den Ablauf der Veranstaltung erheblich stört, andere Teilnehmerinnen belästigt, bedroht oder erheblich herabwürdigt oder gegen das Hausrecht der Location verstößt.

Eines vorherigen Hinweises bedarf es nicht, wenn der Veranstalterin oder den übrigen Teilnehmerinnen eine Fortsetzung der Veranstaltung mit der betreffenden Teilnehmerin aufgrund der Schwere des Verhaltens nicht zugemutet werden kann.

(4) Bei einem berechtigten Ausschluss nach Absatz 3 besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrags.

(5) Die Veranstaltungen dienen dem persönlichen Austausch und nicht der geschäftlichen Akquise. Das Verteilen von Werbematerial, das Anbieten eigener Produkte oder Dienstleistungen sowie die gezielte geschäftliche Ansprache anderer Teilnehmerinnen während der Veranstaltung bedürfen der vorherigen Zustimmung der Veranstalterin.

(6) Teilnehmerinnen dürfen andere Teilnehmerinnen nur mit deren Einverständnis erkennbar fotografieren oder filmen. Für eine Veröffentlichung oder sonstige Weitergabe solcher Aufnahmen ist die erforderliche Einwilligung der abgebildeten Personen einzuholen.

§ 8 Haftung

(1) Die Veranstalterin haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmerin regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit eine Haftung aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann.

(5) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.

(6) Für Speisen und Getränke, welche die Teilnehmerin unmittelbar von der jeweiligen Location bezieht, ist ausschließlich die Location Vertragspartnerin. Die Veranstalterin haftet nicht für die ordnungsgemäße Erfüllung dieses Vertrags.

(7) Für von Teilnehmerinnen mitgebrachte Gegenstände übernimmt die Veranstalterin keine Verwahrung. Für deren Verlust oder Beschädigung haftet sie nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.

§ 9 Datenschutz

(1) Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die jeweilige Veranstalterin werden der Teilnehmerin in der Datenschutzerklärung bzw. den im Zusammenhang mit der Buchung bereitgestellten Datenschutzhinweisen zur Verfügung gestellt.

(2) Soweit personenbezogene Daten im Rahmen der Nutzung der Ticketplattform Eventbrite verarbeitet werden, gelten daneben die hierfür bereitgestellten Datenschutzhinweise von Eventbrite.